Kirchenvorstand St. Petrus

Im November 2021 haben die letzten Wahlen zum Kirchenvorstand (KV) stattgefunden. Mittlerweile sind alle KVs konstituiert und haben ihre Arbeit aufgenommen.

Der KV ist das durch das preußische Konkordat – dem Vertrag zwischen Kirche und damaligem preußischem Staat – vorgeschriebene Gremium, das sich um die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde kümmert. Verwaltet werden die geldlichen Vermögen und die Vermögen, die aus Grundstücken und Immobilien bestehen. Auch wenn es um Baumaßnahmen oder An- bzw. Verkauf von Grundstücken und Immobilien geht, ist der Kirchenvorstand zuständig. Die Arbeit geschieht im Zusammenspiel von Leitendem Pfarrer, Rendantur und Generalvikariat. Jede selbstständige Kirchengemeinde muss einen KV für die Erfüllung dieser Aufgaben haben. Er kommt durch Wahl zustande. Alle drei Jahre wird die Hälfte des Gremiums neu gewählt. Die andere Hälfte bleibt bestehen, um die Kontinuität der Arbeit zu garantieren.

Ihre Vertreter im Kirchenvorstand von Sankt Petrus:

Michael Maxeiner

Leitender Pfarrer

Vorsitzender des Kirchenvorstandes

   

Gabriela Bauerfeind

Kämmerin
Kassenprüferin
Schriftführerin

 

 

Prof. Dr. Monika Hartmann

Vertreterin im Kreisgemeindeverband
Schriftführerin
Vertreterin im Pfarrausschuss

 

 

Julia Hodouschek

 

 

 

Prof. Dr. Thomas Kohnen

Verbandsvertretung KGV
Wahlmann Kirchensteuerrat

 

 

Günther Schwarte

Geschäftsführender Vorsitzender
1. Stellvertretender Vorsitzender
Vertreter im Kreisgemeindeverband
Kassenprüfer
Sicherheitsbeauftragter
Liegenschaften
Bausachen

 

 

 

Herbert Wild

2. Stellvertretender Vorsitzender
Vertreter im Pfarrausschuss
Wahlmann Kirchensteuerrat
Liegenschaften
Bausachen

   

 

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