Verwaltet werden die geldlichen Vermögen und die Vermögen, die aus Grundstücken und Immobilien bestehen. Auch wenn es um Baumaßnahmen oder An- bzw. Verkauf von Grundstücken und Immobilien geht, ist der Kirchenvorstand zuständig. Die Arbeit geschieht im Zusammenspiel von Leitendem Pfarrer, Rendantur und Generalvikariat. Jede selbstständige Kirchengemeinde muss einen KV für die Erfüllung dieser Aufgaben haben. Er kommt durch Wahl zustande. Alle drei Jahre wird die Hälfte des Gremiums neu gewählt. Die andere Hälfte bleibt bestehen, um die Kontinuität der Arbeit zu garantieren.
Hier finden sie weitere Informationen zu den einzelnen Kirchenvorständen.