Wahlen zu PGR und KV
Informationen zur Pfarrgemeinderatswahl:
Am Samstag, den 6. November 2021 und am Sonntag, den 7. November 2021, wird der neue Pfarrgemeinderat in der Pfarreiengemeinschaft Meckenheim gewählt.
In den Schaukästen finden sie die endgültige Kandidatenliste. Flyer, in denen sich die Kandidat*innen vorstellen, liegen in allen Kirchen aus.
Wahllokale und -termine:
Für alle Gemeindemitglieder (unabhängig der Gemeindezugehörigkeit):
Samstag, 06.11.2021, 17:00 – 19:30 Uhr,
Wahlort: Pfarrsaal St. Michael, Zypressenweg 4
Sonntag, 07.11.2021, 17:00-20:00 Uhr,
Wahlort: Öffentl. Bücherei St. J.d.T, Adolf-Kolping-Str. 4
Für die jeweilige Gemeinde:
Sonntag, 07.11.2021, 9:00-11:00 Uhr,
Wahlort: Sitzungszimmer im Pfarrhaus St. Petrus, Petrusstr. 15
Sonntag, 07.11.2021, 9:00-9:30 Uhr und 10:30-11:00 Uhr,
Wahlort: Kirche St. Martin, Wormersdorfer Str. 49
Sonntag, 07.11.2021, 10:30-11:00 Uhr und 12:00-12:30 Uhr,
Wahlort: Kirche St. Jakobus, Ersdorf, Rheinbacher Str. 28
Wahlberechtigt ist, wer am 6. November 2021 das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Für unsere Pfarreiengemeinschaft Meckenheim sind 11 Mitglieder in den Pfarrgemeinderat zu wählen.
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, ist auch Briefwahl möglich. Die Briefwahlunterlagen können im Pastoralbüro beantragt werden.
Im Flyer finden Sie die zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten.
Informationen zur Kirchenvorstandswahl:
Am Samstag, den 6. November 2021 und am Sonntag, den 7. November 2021, werden der neuen Kirchenvorstände in unseren Pfarreien der Pfarreiengemeinschaft Meckenheim gewählt.
Die Vorschlagsliste der Kandidaten zur Kirchenvorstandswahl am 06./07. November 2021 hängen in den Schaukästen unserer Kirchen aus.
Die Vorschlagsliste kann auf Antrag von wahlberechtigten Gemeindemitgliedern ergänzt werden. Der Ergänzungsantrag ist gültig, wenn er von mindestens zwanzig Wahlberechtigten mit Vor-, Zunamen und Anschrift unterzeichnet und mit der Erklärung, dass der Vorgeschlagene zur Annahme einer etwaigen Wahl bereit wäre, innerhalb von drei Wochen vor dem Wahltermin beim Wahlausschuss eingereicht ist. Die Ergänzungsvorschläge sind vom Wahlausschuss zu prüfen und nach Feststellung ihrer Ordnungsmäßigkeit spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermin entsprechend Artikel 7 Abs. 3 bis 6 bekannt zu geben.